DER SWK-ENERGIEPASS

SERVICE & INFORMATION

SWK Energiepass. Der Ausweis fĂŒrs Haus.

SWK-Energiepass

Fragen & Antworten

Warum SWK?
Was ist ein GebÀude-Energiepass?
Warum wurde der bundeseinheitliche GebĂ€ude-Energiepass eingefĂŒhrt?
Was ist das Ziel des Energiepasses fĂŒr GebĂ€ude?
FĂŒr welche GebĂ€udetypen ist der Energiepass laut EU-GebĂ€uderichtlinie vorgeschrieben?
Ab wann muss ein Energiepass ausgestellt werden?
Wie lange ist der Energiepass gĂŒltig?
Wie lÀuft eine Energiepass-Ausstellung ab?
Gibt es unterschiedliche Verfahren bei der Energiepass-Ausstellung?
Was ist ein bedarfs-, was ein verbrauchsorientierter Energiepass?
Sieht der Energiepass fĂŒr alle Wohnungen eines GebĂ€udes gleich aus?
Warum enthÀlt der Energiepass keine Heizkosten?
Was nutzt der Energiepass dem Mieter, wenn er keine konkreten Aussagen ĂŒber seinen Verbrauch macht?
Wie kann man GebĂ€ude(-teile) in einem Energiepass zusammenfassen? Muss fĂŒr jede Hausnummer ein eigener Energiepass erstellt werden?
Können Mieter Rechte aus dem Energiepass ableiten? WÀren z. B. Mietminderungen bei hohen Heizkosten zu erwarten?
Wie wird die rechtliche Stellung des Energiepasses sein?
Muss der Energiepass öffentlich ausgehÀngt werden?

Warum SWK?

Nutzen Sie die Stadtwerke Krefeld nicht nur als sicheren Energielieferanten, sondern auch als zuverlÀssigen Partner bei der Energiepassausstellung. Vertrauen Sie auf die Kompetenz und VerlÀsslichkeit der SWK und nutzen Sie unseren den Service, der Ihnen einen fachgerecht ausgestellten Energiepass garantiert.

Was ist ein GebÀude-Energiepass?

Der Energiepass fĂŒr GebĂ€ude ist ein Ausweis ĂŒber die Energieeffizienz eines GebĂ€udes, der eine energetische Vergleichbarkeit ermöglicht.

Die Begriffe Energiepass und Energieausweis werden synonym verwendet. WÀhrend die EU-GebÀuderichtlinie zum Begriff Energieausweis tendiert, ist im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff Energiepass gelÀufiger.

Warum wurde der bundeseinheitliche GebĂ€ude-Energiepass eingefĂŒhrt?

Nach der EU-Richtlinie „Gesamteffizienz von GebĂ€uden“ werden alle EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Maßnahmen im Bereich Energie- und COÂČ-Einsparung bis 2006 in nationales Recht umzusetzen. Der Energiepass ist als ein wesentlicher Aspekt dieser Richtlinie anzusehen.

Was ist das Ziel des Energiepasses fĂŒr GebĂ€ude?

Das Hauptziel des Energiepasses ist die Schaffung von Markttransparenz im Immobilienmarkt. Der Energiepass gibt die Energieeffizienz eines GebÀudes als QualitÀtsmerkmal wieder und veranschaulicht so den Energiebedarf.

Die Energieeffizienzklasse, in die das GebĂ€ude eingestuft wird, soll als eine Art GĂŒtesiegel fĂŒr Wohnungen und GebĂ€ude betrachtet werden.

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FĂŒr welche GebĂ€udetypen ist der Energiepass laut EU-GebĂ€uderichtlinie vorgeschrieben?

Die EU-GebĂ€uderichtlinie schreibt den Energiepass grundsĂ€tzlich fĂŒr alle GebĂ€ude vor, egal, ob es sich um Neu- oder Altbauten, Wohn- oder NichtwohngebĂ€ude handelt.

Im Neubaubereich gibt es Energiebedarfsausweise aber schon seit der 3. WĂ€rmeschutzverordnung im Jahre 1995. FĂŒr BestandsgebĂ€ude bestand diese Verpflichtung bisher nicht.

Ab wann muss ein Energiepass ausgestellt werden?

Seit 01.01.2009 ist ein Energiepass verpflichtend bei VerĂ€ußerung oder Neuvermietung eines WohngebĂ€udes vorzulegen. Zudem muss seit 01.07.2009 auch fĂŒr NichtwohngebĂ€ude (Gewerbeimmobilien) ein Energiepass in den zuvor genannten FĂ€llen vorgelegt werden.

HausverkĂ€ufer oder Vermieter können den Energiepass außerdem als Werbeinstrument nutzen, indem sie auf die „Innovation Energiepass“ fĂŒr ihr GebĂ€ude aufmerksam machen. Zum anderen können sie die im Energiepass enthaltenen Modernisierungsempfehlungen zu Sanierungszwecken nutzen, wodurch ihr GebĂ€ude eine bessere Einstufung im Energiepass erhielte und fĂŒr potentielle Mieter oder KĂ€ufer an AttraktivitĂ€t gewĂ€nne.

Wie lange ist der Energiepass gĂŒltig?

Laut EU-GebĂ€uderichtlinie betrĂ€gt die GĂŒltigkeit des Energiepasses maximal 10 Jahre ab Erstellungsdatum. Die genaue Geltungsdauer ist aber in der EnEV 2007 geregelt.

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Wie lÀuft eine Energiepass-Ausstellung ab?

Um den Energiepass zu bekommen, ist weder ein Amt noch eine Behörde notwendig. Das Verfahren ist ganz simpel, denn hierfĂŒr ist lediglich eine Begehung des GebĂ€udes durch einen fachlich qualifizierten Energiepass-Aussteller erforderlich. Dieser nimmt das GebĂ€ude auf und erstellt aus den gesammelten Daten einen Energiepass, der dem EigentĂŒmer anschließend ĂŒbergeben oder zugeschickt wird.

Gibt es unterschiedliche Verfahren bei der Energiepass-Ausstellung?

WĂ€hrend die Energiepass-Ausstellung immer gleich ablĂ€uft, gibt es zwei unterschiedliche Verfahren der Datenerfassung, die vereinfachte und die ausfĂŒhrliche Datenaufnahme.

Bei der ausfĂŒhrlichen Datenaufnahme werden bereits vorhandene GebĂ€udedaten wie BauplĂ€ne etc. miteinbezogen oder bei der GebĂ€udebegehung detailliert aufgenommen. Ein solches Verfahren bietet sich besonders an, wenn Sanierungen angedacht werden.

Bei der vereinfachten Datenaufnahme nutzt der Aussteller Pauschalwerte zur GebĂ€udeerfassung. Einzelne Bauteile können so bis zu einer gewissen GrĂ¶ĂŸe vernachlĂ€ssigt werden. Diese Methode verspricht in erster Linie einen geringeren Zeit- und Kostenaufwand.

Was ist ein bedarfs-, was ein verbrauchsorientierter Energiepass?

Beim bedarfsorientierten Energiepass wird der Endenergiebedarf Ihres GebĂ€udes mit Hilfe eines Computerprogramms anhand der GebĂ€udehĂŒllflĂ€che mit genormten Daten aufgrund von PlĂ€nen und Baubeschreibungen und Heizungsdaten berechnet, wĂ€hrend das individuelle Nutzerverhalten nicht berĂŒcksichtigt wird. Außerdem werden konkrete VorschlĂ€ge zur energetischen Sanierung und Modernisierung gemacht. GebĂ€udehĂŒlle und Heizanlagentechnik werden einzeln bewertet.

Das Ergebnis ist eine Energiekennzahl die es ermöglicht, Mietern, KĂ€ufern, Hausbesitzern eine konkrete Entscheidungshilfe zu einem Objekt zu geben, da sie eine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Objekten ermöglicht. NatĂŒrlich werden auch Energieeinsparungen durch das Nutzerverhalten erklĂ€rt. Zur Erstellung eines bedarfsorientierten Energiepasses werden die folgenden Daten ermittelt:

  • Heizungsanlage
  • beheiztes GebĂ€udevolumen
  • die FlĂ€chen der Bauteile von Fenstern, AußenwĂ€nden, DachflĂ€chen, Kellerdecken, Decken zum unbeheizten Dachraum
  • verschiedene Baumaterialien und Konstruktionsaufbauten der Bauteile
  • Klimadaten wie Außentemperatur,
  • geografische Lage des GebĂ€udes und Luftwechsel
  • sowie die Gewinne durch Sonnenenergie

Beim verbrauchsorientierten Energiepass ist lediglich der Energieverbrauch aus Rechnungen der letzten 3 Jahre zu erkennen. Dieser Verbrauch wird vom Energieberater witterungsbereinigt umgerechnet.

Der verbrauchsorientierte Ausweis bietet nur wenig Vergleichsmöglichkeit und Aussagekraft zu anderen GebĂ€uden. Selbst der Vergleich von GebĂ€uden mit ausschließlich verbrauchsorientierten Ausweisen ist schlecht möglich, da beim verbrauchsorientierten Pass immer nur das jeweilige Nutzerverhalten im Vordergrund steht.

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Sieht der Energiepass fĂŒr alle Wohnungen eines GebĂ€udes gleich aus?

Da der Energiepass nur fĂŒr komplette GebĂ€ude ausgestellt werden kann, sieht er fĂŒr alle Wohnungen gleich aus.

Eine Unterscheidung von Wohnungen innerhalb eines GebĂ€udes wĂŒrde ohnehin wenig Sinn machen, da sich zwischen den einzelnen Wohneinheiten meist keine nennenswerten WĂ€rmewiderstĂ€nde befinden, die die WĂ€rmeverteilung innerhalb des GebĂ€udes verhindern wĂŒrden.

Warum enthÀlt der Energiepass keine Heizkosten?

Der Energiepass konzentriert sich in erster Linie auf die energetische QualitĂ€t eines GebĂ€udes und hierbei besonders auf Heizung, Fenster, Decken, AußenwĂ€nde etc., sodass sich Aussagen ĂŒber die energetische QualitĂ€t des GebĂ€udes treffen lassen, die ĂŒber Jahre Bestand haben.

Heizkosten sind dagegen von vielen Faktoren beeinflusst, die der GebĂ€udeeigentĂŒmer selbst nicht steuern kann. So stehen sie z. B. in großer AbhĂ€ngigkeit zum Heizverhalten oder zu unterschiedlichen klimatischen Bedingungen. Einen weiteren Einflussfaktor auf die Heizkosten stellen die variierenden Energiepreise dar.

Der Energiepass soll somit ĂŒber die tendenziellen EnergieverbrĂ€uche eines GebĂ€udes informieren. Die tatsĂ€chliche Höhe ergibt sich allerdings aus vielen anderen Faktoren, die der Nutzer selbst beeinflussen kann.

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Was nutzt der Energiepass dem Mieter, wenn er keine konkreten Aussagen ĂŒber seinen Verbrauch macht?

Der Nutzen liegt in erster Linie in der Vergleichbarkeit von Wohnungen. Hierzu wird in einer Bedarfsrechnung ein Normverbrauch erstellt, der Vergleichsmöglichkeiten zulÀsst.

GebĂ€udebesitzer selbst erhalten die Möglichkeit, mit der energetischen QualitĂ€t des GebĂ€udes oder mit durchgefĂŒhrten Modernisierungsmaßnahmen zu werben.

Wie kann man GebĂ€ude(-teile) in einem Energiepass zusammenfassen? Muss fĂŒr jede Hausnummer ein eigener Energiepass erstellt werden?

In den Auslegungsfragen zur EnEV des DIBt lĂ€sst sich folgende Aussage zu diesem Thema finden: "Anhang 1 Nr. 2.7 Satz 3 EnEV lĂ€sst es fĂŒr gleichzeitig erstellte, aneinander gereihte GebĂ€ude zu, diese beim Nachweis wie ein zusammenhĂ€ngendes GebĂ€ude zu behandeln. Satz 4 stellt zusĂ€tzlich klar, dass die Pflicht zur Ausstellung eines Energiebedarfsausweises fĂŒr die EinzelgebĂ€ude davon unberĂŒhrt bleibt."

Dies trifft auch fĂŒr EnergiepĂ€sse bei BestandsgebĂ€uden zu. Altbauten sollten weitestgehend baugleich sein – zum einen in Bezug auf den Urzustand, zum anderen bezĂŒglich des Sanierungszustandes der thermischen HĂŒlle und der Anlagentechnik. Der Energiepass wird fĂŒr die komplette HĂ€userzeile ausgestellt und ist fĂŒr jedes EinzelgebĂ€ude gĂŒltig.

Sofern keine Novellierung der EnEV 2007 in Kraft tritt, kann daher davon ausgegangen werden, dass der Energiepass fĂŒr eine gesamte HĂ€userzeile ausgestellt werden kann, wenn die einzelnen HĂ€user in Bezug auf die Anzahl der Vollgeschosse, der Ausbausituation fĂŒr Keller- und Dachgeschosse, dem energetischen Zustand der GebĂ€udehĂŒlle und dem energetischen Zustand der Anlagentechnik ĂŒbereinstimmen. Die Orientierung der EinzelhĂ€user ist dabei nicht von Interesse.

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Können Mieter Rechte aus dem Energiepass ableiten? WÀren z. B. Mietminderungen bei hohen Heizkosten zu erwarten?

Nein, da der zukĂŒnftige Verbrauch des Nutzers sich aus dem Energiepass nicht ableiten lĂ€sst. Er dient lediglich der Information des potentiellen Nutzers ĂŒber die GesamtgebĂ€ude-Energieeffizienz. Demnach lassen sich auch keine Forderungen einklagen bzw. Mietminderungen durchsetzen. Ferner hat der Nutzer keinerlei Anspruch auf die im Energiepass angegebenen Modernisierungstipps.

Wie wird die rechtliche Stellung des Energiepasses sein?

Nach der EU-GebĂ€uderichtlinie dienen EnergiepĂ€sse „lediglich der Information“. Diese PrĂ€misse will die Bundesregierung auch fĂŒr Deutschland ĂŒbernehmen. Der Energiepass soll somit keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter aufgrund des Energiepasses sollten vermieden werden.

Muss der Energiepass öffentlich ausgehÀngt werden?

Laut EU-Richtlinie ist dafĂŒr zu sorgen, dass der Energiepass in öffentlichen GebĂ€uden, „mit einer GesamtnutzflĂ€che von ĂŒber 1000 mÂł, die von Behörden und Einrichtungen genutzt werden, die von einer 
 großen Anzahl von Menschen hĂ€ufig aufgesucht werden, 
 ein Ausweis ĂŒber die Gesamtenergieeffizienz an einer fĂŒr die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle angebracht wird.“

Welche GebĂ€ude dies im Einzelnen betreffen könnte, muss allerdings noch durch den Gesetzgeber festgelegt werden. Aktuell ist davon auszugehen, dass diese Vorschrift fĂŒr große öffentliche VerwaltungsgebĂ€ude, SchwimmbĂ€der, Schulen etc. gelten wird.

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Telefon: (0 21 51) 98 2000

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