DER SWK-ENERGIEPASS

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SWK-Energiepass

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SWK ENERGIE GmbH

(Stand: 01.12.2008)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF; 51,34 kB)

§ 1 Allgemeines

Für die Leistungen der SWK ENERGIE GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die SWK ENERGIE GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ihre Einbeziehungen bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmungen.

Die Web-Seiten der SWK ENERGIE GmbH werden regelmäßig überprüft und aktualisiert, trotz aller Sorgfalt können sich die Daten oder Informationen zwischenzeitlich geändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für Hyperlinks auf die in den Web-Seiten der SWK ENERGIE GmbH verwiesen wird. Wir sind für die Inhalte der Websites, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht wird, nicht verantwortlich. Die Links sind als Hinweise auf Informationsquellen zu verstehen. Eine Verlinkung auf die Websites der SWK ENERGIE GmbH bedarf unserer ausdrücklicher schriftlichen Zustimmung.

§ 2 Angebote und Nebenabreden

Die Angebote der SWK ENERGIE GmbH sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten.

Enthält eine Auftragsbestätigung der SWK ENERGIE GmbH Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

§ 3 Auftragserteilung

Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die SWK ENERGIE GmbH um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.

Die SWK ENERGIE GmbH kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen.

Die SWK ENERGIE GmbH kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subunternehmer und diesen im Namen und für Rechnung der SWK ENERGIE GmbH Aufträge erteilen.

§ 4 Vertragsschluss und Rücktritt

Vertragsgrundlage ist das Angebot, das wir dem Kunden entweder schriftlich oder über das Internet unterbreiten. Bei Annahme des Angebots durch den Kunden kommt der Vertrag erst mit Zugang unserer anschließenden Auftragsbestätigung/Rechnung zustande. Vorher sind alle Angebote freibleibend.

Der Kunde hat alle ihm zur Verfügung stehenden und erreichbaren technischen Unterlagen für die Inanspruchnahme unserer Leistungen auf eigene Kosten bereitzustellen. Ist dem Kunden die Inanspruchnahme der Leistungen der SWK ENERGIE GmbH aufgrund eines aus seinem Bereich stammenden Hindernisses nicht möglich, befreit ihn das nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung.

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass die SWK ENERGIE GmbH ein Verschulden trifft, oder nimmt der Kunde sonst wie vom Vertrag Abstand, bleibt er zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Der Nachweis ersparter Aufwendungen durch den Kunden bleibt unberührt.

Bei Verzug der SWK ENERGIE GmbH mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen. Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch die SWK ENERGIE GmbH erheblich behindert, ist die SWK ENERGIE GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt.

Bei berechtigtem Vertragsrücktritt behält die SWK ENERGIE GmbH den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. § 649 BGB findet Anwendung. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von SWK ENERGIE GmbH erbrachten Leistungen zu honorieren.

§ 5 Gewährleistung und Schadenersatz

Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrüge erhoben werden, die ausschließlich schriftlich zu erfolgen hat.

Der SWK ENERGIE GmbH steht das Recht der Nachbesserung zu. Diese wird innerhalb einer angemessenen Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, ausgeführt. Innerhalb dieser Frist ist ein Anspruch auf einen Verspätungsschaden ausgeschlossen. Erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung steht dem Kunden das Recht auf Wandlung oder Preisminderung zu.

Die SWK ENERGIE GmbH hat ihre Leistungen mit der zu erwartenden Sorgfaltspflicht zu erbringen.

Angaben zu Energie- und Betriebskosteneinsparungen, die vom Auftragnehmer gemacht werden, werden nicht garantiert, da sie lediglich eine grobe Schätzung sind, die auf Angaben des Auftraggebers beruht. Energieverbräuche sind von individuellen Verhaltensweisen abhängig und unterliegen weisungsbedingten Schwankungen.

§ 6 Haftung für Verzögerung

Termine für die Erbringung von Leistungen werden von der SWK ENERGIE GmbH nach besten Wissen angegeben; sie stellen annähernde Angaben dar und setzten die Abklärung aller technischen Fragen durch den Kunden voraus. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliches unverschuldetes Unvermögen auf unsere Seite führen zu einer zeitlichen Verschiebungen der von uns zunächst genannten Termine um die Dauer der Behinderung. Eine Entschädigung des Kunden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Geraten wir im Verzug, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Verzug auf einer von der SWK ENERGIE GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Verzug nicht auf einer von der SWK ENERGIE GmbH zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintreten Schaden begrenzt. Die SWK ENERGIE GmbH haften ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen sofern der von uns zu vertretende Verzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 7 Haftung auf Schadenersatz

Für Schäden, die an Sachen des Auftraggebers oder im Eigentum von Dritten stehenden Sachen aufgrund oder gelegentlich der durchgeführten Messung entstehen, haftet der Unternehmer im Verhältnis zum Auftraggeber nur, soweit dem Unternehmer oder den von ihm beauftragten Dritten grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. In anderen Fällen stellt der Auftraggeber den Unternehmer auf Verlangen von Ansprüchen der Dritten frei. In Fällen, in denen der Unternehmer dem Auftraggeber nach den Regelungen dieses Absatzes dem Grunde nach haftet, obliegt es dem Auftraggeber, zur Erhaltung seines Anspruches, den festgestellten Schaden unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.

Eine Haftung des Unternehmers oder von ihm beauftragter Dritter für Schäden an den messtechnisch zu untersuchenden Objekten ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Der Auftraggeber stellt den Unternehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Gleiches gilt für später auftretende Schäden an diesen Objekten, wie z.B. durch Brand oder durch Ausfall von Anlagen.

Soweit die Haftung des Unternehmers durch diese Bedingungen eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Ansprüche gegen das Personal des Unternehmers oder gegenüber vom Unternehmer beauftragte Dritte.

Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche des Auftraggebers, die im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verträgen entstehen, für die diese Bedingungen gelten, verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften und soweit es sich nicht um Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung handelt darüber hinaus ein Jahr nachdem der Auftraggeber Kenntnis vom Schaden erlangt hat; die Kenntnis seiner Mitarbeiter, Subunternehmer, sonstiger Beauftragter etc. gilt für ihn als eigene Kenntnis.

§ 8 Preise

Die Preise richten sich nach unserer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preise zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sämtliche Preise sind in EURO angegeben.

§ 9 Zahlungsbedingungen

Rechnungen des Unternehmers sind sofort netto nach Zugang ohne Abzug fällig. Eine Aufrechnung gegen sie ist nur zulässig mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen. Zahlungen sind direkt an die SWK ENERGIE GmbH zu leisten. Sie werden zunächst auf die ältesten offenen Forderungen angerechnet. Wechsel, Schecks oder andere Zahlungsmittel werden nur zahlungshalber angenommen. Diskont- und Wechselspesen sowie sonstige von unserer Bank berechnete Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Wird ein Zahlungstermin vom Kunden nicht eingehalten, ist die SWK ENERGIE GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen; bei Geschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 % Punkte über dem Basiszinssatz. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden sofort alle unsere Forderungen aus allen Rechtsgeschäften fällig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben. Dies gilt auch, wenn der Kunde nur mit der Zahlung von Teilforderungen in Verzug gerät.

Der Kunde ist nur dann zur Aufrechung berechtigt, wenn seine Gegenstände rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Andernfalls ist er auch nicht zur Leistungsverweigerung bzw. zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrecht berechtigt.

§ 10 Im Anwendungsbereich des Verbraucherschutzes gelten dessen zwingende Bestimmungen

Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, sie stünden in rechtlichem Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit, wären gerichtlich festgestellt oder von der SWK ENERGIE GmbH anerkannt.

§ 11 Rechtswahl, Gerichtsstand

Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt für eine Regelungslücke. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit zulässig wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Krefeld vereinbart.

§ 12 Sonstiges

Der Kunde ist mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Der Kunde willigt insbesondere ein, dass seine personenbezogene Daten und alle weiteren zur Durchführung des Vertrages notwendigen Daten elektronisch gespeichert werden.


Kontakt

Telefon: (0 21 51) 98 2000

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