DER SWK-ENERGIEPASS

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SWK-Energiepass

SWK-Energiepass

Rechtlicher Hintergrund

Nach Artikel 7 der EU-Gebäuderichtlinie sind alle EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, den Energieausweis für Gebäude einzuführen. Auch in Deutschland ist die Einführung des Energiepasses für vermieteten oder zu verkaufenden Wohnraum beschlossen worden.

Energieeinsparverordnung

Bevor der Energiepass in Deutschland endgültig zur Pflicht wurde, mussten die EU-Vorgaben durch die Bundesregierung noch in nationales Recht umgesetzt werden. Dies ist durch die Verabschiedung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 im Jahr 2008 erfolgt. Nach ihrem Inkrafttreten müssen Sie als Gebäudeeigentümer den Energiepass vorlegen, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten. Das gilt nicht nur für Wohnimmobilien, sondern auch für Büro- und Dienstleistungsgebäude. Für Neubauten gilt die Pflicht sogar schon seit 2002. Die Notwendigkeit des Energiepasses entfällt lediglich bei selbst genutzten Immobilien.

Wie die EU-Richtlinie zielt auch die EnEV darauf ab, die energetische Qualität eines Gebäudes transparent zu machen, damit Sie als Bauherr, Käufer oder Mieter die energetischen Eigenschaften verschiedener Objekte miteinander vergleichen können.

Energieeinsparverordnung (PDF; 101,85 kB)

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