Der Energiepass für Nichtwohngebäude bzw. Gewerbe-Immobilien ist laut aktueller EnEV 2007 seit 1. Juli 2009 Pflicht. Jeder Immobilieneigentümer von Nichtwohngebäuden muss beim Verkauf seiner Immobilie oder bei einem Mieterwechsel einen Gebäudeenergiepass vorlegen.
Als Nichtwohngebäude gelten reine Gewerbe-Immobilien und gemischt genutzte Gebäude (Gebäude, die teils zu Wohnzwecken und teils gewerblich genutzt werden).
Der Energiepass beinhaltet wichtige Informationen zum energetischen Zustand eines Gebäudes:
Das umfangreiche Berechnungsverfahren ist in der DIN V 18599 definiert. Die Anforderungen werden über ein Referenzgebäude festgelegt, das dem tatsächlichen Gebäude in Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung entspricht, dessen technischer Ausführung jedoch nach den Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2007) definiert ist. Als Nebenanforderung wird die energetische Qualität der Gebäudehülle und die Begrenzung des Sonneneintragskennwertes vorgeschrieben.
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